Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

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Was genau ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist eine effektive Möglichkeit, Ihre Zukunft finanziell abzusichern und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Bei TVD unterstützen wir Sie dabei, die für Sie passende BAV-Lösung zu finden, die sowohl Ihren individuellen Bedürfnissen als auch den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die BAV als indirekte Gehaltserhöhung?

Alle angestellten TierärztInnen können einen Teil Ihres Monatsgehaltes ganz ohne Steuern und Sozialabgaben direkt aus ihrem Brutto-Gehalt z.B. in eine Direktversicherung einzahlen bzw. umwandeln. Dadurch zahlt der/die angestellte TierärztIn netto meistens nur die Hälfte des eingezahlten Beitrages. Der/Die Chef/-in kann mit wenig Eigenaufwand noch etwas zur Entgeltumwandlung dazu geben, dann profitiert der/die MitarbeiterIn der Tierarztpraxis von einer ordentlichen Rente am Ende der Laufzeit.

Dies bietet nicht nur steuerliche Vorteile für die Angestellten, sondern auch die Möglichkeit, durch geringe zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers die Altersvorsorge erheblich zu verbessern. So entsteht eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Steuervorteile für die Angestellten und eine attraktive betriebliche Altersvorsorge, die den Arbeitgeber als verantwortungsvollen Arbeitgeber positioniert.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung und Planung: Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge, um Ihre langfristigen Ziele zu definieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
  • Durchführung und Verwaltung: TVD begleitet Sie durch den gesamten Prozess der BAV-Implementierung, einschließlich der Wahl geeigneter Durchführungswege und der effizienten Verwaltung Ihrer Vorsorge.
  • Optimierung und Anpassung: Wir stehen Ihnen auch nach der Einrichtung der BAV zur Seite, um Ihre Vorsorge regelmäßig zu überprüfen und an aktuelle gesetzliche oder persönliche Veränderungen anzupassen.
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Warum eine betriebliche Altersvorsorge mit TVD?

  • Erfahrung und Expertise: Als erfahrene Finanzexperten sind wir spezialisiert auf die Beratung und Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Individuelle Betreuung: Wir nehmen uns Zeit für eine persönliche Beratung, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
  • Transparenz und Vertrauen: Bei TVD legen wir großen Wert auf Transparenz. Wir erklären Ihnen verständlich alle Details Ihrer BAV, sodass Sie jederzeit genau wissen, wie Ihre Vorsorge funktioniert.


Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge.

Gemeinsam entwickeln wir eine sichere Zukunftsperspektive, die auf Ihre persönlichen Ziele abgestimmt ist.

Kontakt

FAQ zur BAV

Der Inhaber einer Tierarztpraxis oder Tierklinik schließt als Versicherungsnehmer eine Rentenversicherung für seine MitarbeiterInnen ab. Die angestellten TierärztInnen werden dabei zur versicherten Person und späteren RentenempfängerInnen. Es wird festgelegt, welcher Betrag vom monatlichen Bruttolohn in den Vertrag eingezahlt bzw. umgewandelt wird. Der beliebteste Durchführungsweg in Tierarztpraxen und Tierkliniken ist die sogenannte Direktversicherung, die sich mit geringem Aufwand einrichten lässt.

Schon ab 25 Euro monatlich können Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) starten. Für alle ArbeitnehmerInnen einer Tierarztpraxis oder Tierklinik gilt die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung des Arbeitgebers, die 15 Prozent des vom Arbeitnehmer in die Altersvorsorge eingebrachten Beitrags beträgt. Möchte eine Arbeitnehmerin also beispielsweise 100 Euro aus ihrem Bruttogehalt in eine bAV einzahlen, kommen vom Arbeitgeber 15 Euro hinzu, sodass der Gesamtsparbetrag 115 Euro beträgt. Bis zu 302 Euro monatlich sparen Inhaber der Tierarztpraxis bzw. Tierklinik und die angestellten TierärztInnen Steuern und Sozialabgaben, darüber hinaus bis zu 604 Euro monatlich werden nur die Steuern gespart

Die Inhaber einer Tierarztpraxis oder Tierklinik profitieren ebenfalls von der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Durch die Absenkung des Bruttogehalts ihrer angestellten TierärztInnen sparen sie Steuern und Lohnnebenkosten. Zudem ist eine arbeitgeberfinanzierte bAV deutlich günstiger als eine Gehaltserhöhung. Eine bAV erhöht die Motivation und Bindung der MitarbeiterInnen und macht das Unternehmen attraktiver für potenzielle neue MitarbeiterInnen.

Darüber hinaus kommt der Arbeitgeber seiner sozialen Verantwortung nach und sichert sich rechtlich ab, da die Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV haben. Wenn der Arbeitgeber proaktiv auf seine Mitarbeiter zugeht und eine bAV einrichtet, erfüllt er diesen Anspruch.

Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für TierärztInnen kann steuerlich attraktiv als lebenslange Rente erfolgen, aber auch eine einmalige Auszahlung ist möglich. Alle Sparbeiträge sind zum Ablauf fest garantiert, dazu kommen erhebliche Überschüsse. Optional kann die bAV auch Schutz bei Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall enthalten.

Für die Auszahlung der Betriebsrente gilt ein Freibetrag von derzeit 176,75 Euro für die Sozialabgaben. Erst der darüber hinausgehende Anteil der Betriebsrente unterliegt den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Darüber hinaus kommt der Arbeitgeber seiner sozialen Verantwortung nach und sichert sich rechtlich ab, da die Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV haben. Wenn der Arbeitgeber proaktiv auf seine Mitarbeiter zugeht und eine bAV einrichtet, erfüllt er diesen Anspruch.

Grundsätzlich hat jede/r Arbeitnehmer/in einen gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltumwandlung und damit auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dies gilt unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße, sodass alle Angestellten, einschließlich der MitarbeiterInnen in einer Tierarztpraxis oder Tierklinik, von den Vorteilen der bAV profitieren können.

Der/die Arbeitgeber/-in muss keinen festen Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) seiner/ihrer Mitarbeiter/-innen einzahlen. Allerdings ist ein prozentualer Beitrag von 15 % auf die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter/-innen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung stellt sicher, dass Arbeitgeber sich an der Vorsorge ihrer Angestellten beteiligen und so zur finanziellen Sicherheit im Alter beitragen.

Wenn der/die Mitarbeiter/-in kündigt, übernimmt in der Regel der/die neue Arbeitgeber/-in den bestehenden Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und führt diesen weiter. Eine Fortführung kann auch mit reduziertem Beitrag erfolgen. Sollte eine Weiterführung nicht möglich sein, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden, wodurch der bisherige Vorsorgeanspruch erhalten bleibt.

Bei längerer Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit ruht die Beitragszahlung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in der Regel. Der/die Mitarbeiter/-in hat jedoch die Möglichkeit, die Beitragszahlung privat fortzusetzen, um das angestrebte Sparziel zu erreichen.

Die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden direkt vom Bruttogehalt entnommen und eingezahlt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Bruttoeinkommen, was die damit verbundenen Abgaben reduziert. Meist ergibt sich daraus ein Steuervorteil von 35-45 %.

Ja, auf die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind Steuern und Sozialabgaben fällig. Da der Steuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger ist als während der Arbeitszeit, ergibt sich hier neben dem Zinseffekt eine zusätzliche Ersparnis.

Eine vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die bAV ist für den Zweck der Altersvorsorge konzipiert, weshalb eine Auszahlung erst mit Beginn des Renteneintritts erlaubt ist. Unter bestimmten, strengen Voraussetzungen ist jedoch eine vorzeitige Auszahlung möglich.

Das Gestaltungsrecht liegt beim Arbeitgeber bzw. bei der Arbeitgeberin. Da diese für die Beiträge und die zugesagte Auszahlung haftet, darf sie entscheiden, wie die bAV im Unternehmen gestaltet wird.